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  • Poststraße 7 - 86971 Peiting

Mit der Teilnahme an der Gewinn-Aktion erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Bedingungen einverstanden.

  1. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger ggf. bereitgestellter Informationen ist nicht Facebook, sondern Obermaier Augenoptik, Uhren und Schmuck
  2. Jeder Teilnehmer, der  den Facebook-Post vom 10.05.2017 auf der Facebookseite Obermaier Augenoptik, Uhren und Schmuck liked oder teilt, hat die Chance, einen 50€ Wertgutschein zu gewinnen. Einzulösen im Ladengeschäft von Obermaier Augenoptik, Uhren und Schmuck. Der Gutschein wird unter allen Teilnehmern verlost.
  3. Kommentare die gegen die Facebook Richtlinien, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.
  4. Der Gewinner wird via öffentlicher Kommentarfunktion oder Beitragsfunktion auf Facebook von Obermaier Augenoptik, Uhren und Schmuck benachrichtigt.
  5. Der Gewinner wird nach Gewinnspielende nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
  6. Obermaier Augenoptik, Uhren und Schmuck ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme an der Aktion auszuschließen. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist Obermaier Augenoptik, Uhren und Schmuck berechtigt, gewährte Gewinne zurück zu fordern.
  7. Der Gewinn kann bei Nichtteilnahme des Gewinners nicht als Geldleistung ausbezahlt werden.
  8. Obermaier Augenoptik, Uhren und Schmuck haftet nicht für technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
  9. Teilnahmeschluss ist der 18.05.2017 um 13 Uhr. Der Gewinner wird sodann benachrichtigt. Der Gewinn ist im Laden in 86971 Peiting abzuholen. Sonderabsprachen sind möglich.
  10. Obermaier Augenoptik, Uhren und Schmuck wird Gewinne nur an Personen ausgeben, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Gewinn-Aktion, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen.